Haben Sie bereits eine geeignete Person gefunden, die Sie gerne für ein Praktikum einstellen möchten?

Hat diese einen Pass eines Drittstaates (Nicht-EU/EFTA), unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Handelt es sich um eine Person aus dem EU/EFTA-Raum, wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt Ihres Kantons.

Vorteile eines Visumantrags über IAESTE?

  • Vereinfachtes Verfahren: Als Austauschorganisation ist IAESTE vom SEM beauftragt, im Namen von Schweizer Arbeitgebenden bei Praktika von Personen aus Drittstaaten vereinfachte Visumanträge einzureichen (siehe Anweisungen des Staatssekretariats für Migration, Kapitel 4, Punkt 4.7.5
  • Fachwissen: Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit den Behörden zusammen und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Zeitersparnis: Wir kümmern uns um die Zusammenstellung, Prüfung und Einreichung aller Unterlagen.
  • Integration der Praktikanten: Die Praktikanten werden in das IAESTE-Netzwerk aufgenommen, d.h. sie werden zur Teilnahme an den von uns organisierten Aktivitäten eingeladen und haben so die Möglichkeit, andere Studierende aus der ganzen Welt zu treffen.
  • Unterstützung unserer Mission: Jedes Praktikum in der Schweiz, das über unsere Organisation abgewickelt wird, unterstützt unser Austauschprogramm und hilft uns, Schweizer MINT-Studierende ins Ausland zu schicken.

Bedingungen und Anforderungen

Um ein Visum für Praktika zu beantragen, müssen laut Schweizer Behörden die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Praktikum muss ein obligatorischer Teil des Studiengangs sein und dies muss durch ein offizielles Schreiben der Universität bestätigt werden
  • Die Studierenden müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert bleiben (Praktikum nicht möglich nach Uniabschluss)
  • Pro Studienabschnitt (Bachelor/Master) wird nur ein Pflichtpraktikum gewährt
  • Die Dauer des Praktikums darf maximal 12 Monate betragen
  • Es ist nicht möglich, die ursprüngliche Praktikumsdauer zu verlängern
  • Das Praktikum muss bezahlt sein, in der Regel mindestens 2000 CHF/Monat, dies kann jedoch je nach Kanton, Studienrichtung und Studienstufe variieren. Wir empfehlen einen Mindestlohn von CHF 2’300.- pro Monat, um die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten decken zu können

Erforderliche Dokumente von Arbeitgebenden und Studierenden

Um einen rechtzeitigen Beginn zu gewährleisten, sollte der Visumsantrag mindestens acht Wochen vor Beginn des Praktikums bei uns eingereicht werden. Bitte bedenken Sie, dass die Studierenden oft ein Visum im Ausland abholen müssen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.

Gebühren Visumsservice

Folgende Kosten werden Ihnen als Arbeitgeber in Rechnung gestellt:

IAESTE-Dienstleistungsgebühr: CHF 980 (exkl. MwSt.)

Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren der Behörden, die je nach Kanton und Praktikumsdauer variieren und sich auf ca. CHF 350-650 belaufen. Entsprechende Rechnungen werden von den Behörden direkt an den Arbeitgebenden geschickt, diese werden in der Regel mit dem Bewilligungs-/Visumsentscheid zugestellt.

Wir empfehlen Ihnen, alle erforderlichen Dokumente für Ihren Visumsantrag so bald wie möglich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eingang der vollständigen Visumsunterlagen weniger als vier Wochen vor dem geplanten Praktikumsbeginn aufgrund der knappen Frist und des daraus resultierenden Arbeitsaufwandes eine zusätzliche Gebühr von CHF 250 anfällt. Die übliche Bearbeitungszeit der Behörden von bis zu 8 Wochen wird dadurch jedoch nicht beeinflusst.

Die IAESTE Bearbeitungsgebühr von CHF 980 wird auch bei einem negativen Entscheid der Behörden oder bei einer Absage durch Studierende oder Arbeitgebende nach Einreichung des Gesuchs erhoben. Aufgrund unserer gründlichen Dokumentenprüfung, unserer langjährigen Visa Erfahrung und unseres engen Kontakts mit den Behörden ist dies jedoch nur sehr selten der Fall.

Zahlungskonditionen

Die Rechnung wird nach Abschluss des Gesuches per Post verschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug ist die 1. Mahnung kostenlos (Zahlungserinnerung, erneute Frist 7 Tage). Bei einer 2. Mahnung werden zusätzlich CHF 100 in Rechnung gestellt.

Extra-Aufwände im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung wie z.B. die Eingabe auf Supplier-Portalen werden mit CHF 250 zusätzlich verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besteht.

IAESTE kann für eine Ablehnung oder allenfalls verspätete Erteilung der Bewilligung nicht haftbar gemacht werden.