IAESTE Switzerland

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Weinbergstrasse 41
8006 Zürich

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1006 Lausanne

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Kontaktpersonen

Visum / Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung   

Praktikanten aus dem EU-17/EFTA Raum

Aufenthalt von max. 90 Tagen: Du benötigst für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen keine Bewilligung. Dein Arbeitgeber muss dich nur bei den kantonalen Behörden anmelden. Auch musst du dich nicht auf der Einwohnerkontrolle registrieren nach deiner Ankunft in der Schweiz.

Aufenthalt von mehr als 90 Tagen: Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in der Schweiz und vor Antritt des Praktikums mit deinem Arbeitsvertrag auf der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde registrieren. Danach erhälst du eine L Bewilligung (Kurzaufenthalt) für die Dauer des Praktikums.

Praktikanten aus den EU-10 Staaten

Wenn du aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien  stammst, benötigst du eine Bewilligung für die Dauer des Praktikums. IAESTE Switzerland wird die Bewilligung für dich beantragen. Du erhälst von deinem Arbeitgeber die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und musst dich damit innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunft in der Schweiz auf der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde registrieren. Bei einem Aufenthalt bis zu 4 Monaten ist diese Zusicherung gleichzeitig deine Aufenthaltsbewilligung. Für einen Aufenthalt ab 4 Monaten wirst du nach der Registration eine L Bewilligung (Kurzaufenthalt für Dauer des Praktikums) erhalten.

Praktikanten aus Drittstaaten

Du benötigst für deinen Aufenthalt in der Schweiz ein Einreisevisum. IAESTE Switzerland wird das Visum für dich beantragen und dich informieren, sobald es abholbereit auf einer Schweizer Vertretung in deinem Heimatland ist. Die Einreise in die Schweiz zu Arbeitszwecken ist ohne das Visum nicht erlaubt, und das Visum kann entsprechend nicht in der Schweiz ausgestellt werden. Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunft in der Schweiz auf der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde registrieren, um die L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) für die Dauer des Praktikums zu erhalten (Ausnahme: für Aufenthalte bis zu 4 Monaten ist in manchen Fällen keine Anmeldung erforderlich, wenn dies auf der "Ermächtigung zur Visumserteilung" ausdrücklich so vermerkt ist).

WICHTIG: Bitte buche keinen Flug, bevor du nicht weisst, ob das Visum rechtzeitig bereit ist. IAESTE Switzerland übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die durch Verspätung oder Ablehung des Visums entstehen.

Vielleicht möchtest Du während Deines Aufenthalts in der Schweiz in Nachbarländer reisen. Die Schweiz ist jetzt Mitglied des Schengenraumes, daher kannst Du Dich mit Deinem Schweizer Visum frei im Schengenraum bewegen.