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Für diese Dienstleistung verrechnen wir Ihnen CHF 800.-- (exkl. MwSt).
Diese Gebühr beinhaltet folgende Leistungen:
IAESTE kann für eine Ablehnung oder allenfalls verspätete Erteilung der Bewilligung nicht haftbar gemacht werden und wird dem Arbeitgeber den Betrag von CHF 800.-- auch im Falle einer Ablehnung durch die Behörden oder einer Absage des Studierenden oder Arbeitgebers in Rechnung stellen. Die Gebühren der Ämter werden dem Arbeitgeber von diesen separat verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besteht.